Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Naturchalet Allgäu
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Begriffsbestimmungen
3. Buchung, Buchungsbestätigung, Vertragsschluss
4. Miete und Zahlungsbedingungen
5. An- und Abreise
6. Mietobjekt
7. Gebrauch des Mietobjekts
8. Gebrauchsüberlassung an Dritte
9. Haustiere
10. Reiserücktritt
11. Rücktritt durch den Vermieter
12. Haftung des Mieters
13. Haftung des Vermieters, Mängel des Mietobektes
14. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs
15. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
16. Anwendbares Recht
17. Gerichtsstand
18. Alternative Streitbeilegung
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Verbrauchern oder Unternehmern über die mietweise Überlassung des Naturchalets Allgäu zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Hubert Müller, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Leistungen des Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmens Hubert Müller erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit widersprochen; sie finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
1.4 Jeder Untergliederungspunkt dieser AGB stellt eine inhaltlich trennbare, einzeln aus sich heraus verständliche, selbständige Regelung dar. Zum Zwecke der Wirksamkeitsprüfung sind Untergliederungspunkte wie Hauptgliederungspunkte zu behandeln.
1.5. Der Gast erklärt sich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Buchung.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Die Begriffe "Naturchalet Allgäu", „Gastgeber“, „Vermieter“, "wir", "uns" oder "unser" beziehen sich auf das Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmen Hubert Müller, mit Sitz in der Sonthofener Str. 23, 87549 Rettenberg.
2.2 Die Begriffe „Gast“, „Kunde“, „Mieter“ beziehen sich auf den Mietvertragspartner und damit auf: a) die Person, die sich in ihrem eigenen Namen für ein Kundenkonto registriert; oder b) die Organisation, bei der sich die Person im Namen einer Organisation für ein Kundenkonto registriert.
2.3 Der Begriff "Kundenkonto" bezieht sich auf das Konto, das der Kunde auf www.naturchalet-allgaeu.de erstellt, um auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
2.4 Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die von dem Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmen Hubert Müller von Zeit zu Zeit erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über unser Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen und die Beantwortung von Kundenanfragen über unser Reservierungssystem und die Verwaltung von Inhalten auf Kanälen Dritter über unseren Channel Manager.
2.5 Die Begriffe „Ferienwohnung“, „Ferienhaus“, „Chalet“, "Immobilie" oder „Ferienimmobilie“ bezieht sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Wohnung, Zimmer, Häuser oder andere Mietflächen, die vom Vermieter oder über einen Kanal eines Dritten angezeigt werden.
3. Buchung, Buchungsbestätigung, Vertragsschluss
3.1 Die auf der Website www.naturchalet-allgaeu.de beschriebenen Angebote und Mietobjekte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes seitens des Gastes.
Der Gast kann entweder zunächst eine Buchungsanfrage an uns richten oder er kann direkt über das online Buchungsformular sein Angebot abgeben (buchen).
Sämtliche Buchungsanfragen müssen über unsere Webseite www.naturchalet-allgaeu.de , per E-Mail info@naturchalet-allgaeu.de oder telefonisch an 0049 8327 930 10 98 oder per Post an die Adresse Hubert Müller, Sonthofener Str. 23, 87549 Rettenberg, getätigt werden. Alle Anfragen, die mit anderen Methoden getätigt werden, wie zum Beispiel über unsere Sozial-Media-Kanäle, werden nicht berücksichtigt.
Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das ausgewählte Mietobjekt ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch per E-Mail, per Fax, postalisch oder telefonisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
Können wir Ihnen das Naturchalet Allgäu in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail oder per Post zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe 4.2.) Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig.
3.2. Der Vertrag wird in deutscher Sprache und nach deutschem Recht geschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Website und der Schriftverkehr mit dem Gast als zusätzlicher Service in anderen Sprachen angeboten werden.
3.3 Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Die gewährten Stornobedingungen (siehe 11.) bleiben hiervon unberührt.
4. Miete und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des Mietobjekts einschließlich der beschriebenen Inklusivleistungen. Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall und Strom werden nicht erhoben.
4.2. Durch den Eingang der Anzahlung, erhält Ihre Buchung ihre Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20,00 % des Mietpreises ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig.
4.3. Nach der erfolgten Anzahlung wird am Ankunftstag die Zahlung des Restbetrages einschließlich Kurtaxe, Endreinigungsgebühr und evtl. gebuchter Zusatzleistungen fällig. Der Gast kann den Restbetrag entweder vor dem oder am Ankunftstag überweisen oder vor Ort in bar bezahlen. Kartenzahlung ist nicht möglich.
4.4. Die Kosten für Zusatzleistungen und Verbrauchsartikel die erst nachträglich vor Ort gebucht oder erworben werden, z. B. Entnahmen aus dem Weinregal, sind bei Abreise in bar zu bezahlen.
4.5. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann das Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmen Hubert Müller vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
5. An- und Abreise
5.1. Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Eine frühere Anreise ist nach telefonischer Absprache unter Umständen möglich. Bei einer Anreise nach 19.00 Uhr sollte der Gast telefonisch Bescheid geben. Bei einer Anreise nach 22.00 Uhr, ist der Vermieter berechtigt, einen Aufschlag von 50,00 Euro zu verlangen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise in begründeten Fällen nicht pünktlich um 16.00 Uhr bezogen werden kann.
5.2. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Gast, spätestens 1 Tag vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail. Im Normalfall erfolgt die Schlüsselübergabe im AlpenFerienLandhaus Müller, in der Sonthofener Str. 23, in Kranzegg, 87549 Rettenberg. Dort werden dem Gast die Schlüssel übergeben und soweit noch erforderlich kann die Zahlung erfolgen. Anschließend werden die Gäste von uns zum Naturchalet Allgäu begleitet und es erfolgt eine persönliche Einweisung.
5.3. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine spätere Abreise wünscht, sollte dies vorher mit uns abgesprochen werden. Eine spätere Abreise als 10.30 Uhr ohne Absprache wird in Höhe des Ausfall-, bzw. Mehrhonorars der Reinigungskräfte wegen Wartezeiten in Rechnung gestellt.
5.4. Sollte der Gast am Anreisetag bis 24.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an das Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmen Hubert Müller als gekündigt. Der Vermieter kann dann über die Immobilie frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
5.5. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, Backofen und andere Elektrogeräte sind zu reinigen und einzuräumen, der Restmüll und die Wertstoffe müssen sortiert und in die vorgesehenen Behältnisse entleert sein. Der Kühlschrank muss ausgeräumt und das Geschirr eingeräumt sein. Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann Ihnen dies zusätzlich zur Endreinigungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Eine etwa erforderliche Reinigung des Backofens wird mit 30,00 € zusätzlich in Rechnung gestellt.
6. Mietobjekt
6.1. Mietobjekt ist das aus der Objektbeschreibung auf der Website www.naturchalet-allgaeu.de ersichtliche Chalet mit den dort näher bezeichneten Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen Lage.
6.2. Das Chalet wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar gemäß Inventarliste übergeben. Sollten dem Gast während des Aufenthalts Mängel oder Störungen auffallen, so ist er dazu verpflichtet, das Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmen Hubert Müller unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7. Gebrauch des Mietobjektes
7.1. Das Inventar ist nur für den Verbleib im Chalet vorgesehen. Das Chalet einschließlich der Außenanlagen und des Inventars sind schonend und pfleglich zu behandeln. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Das Abhalten von Feiern mit Schadenspotential, wie z. B. Junggesellenabschieden ist im Naturchalet Allgäu nicht erlaubt.
7.2. Die höchstwertige Ausstattung des Chalets bedingt die Einhaltung eines besonderen Sorgfaltsmaßstabes in der Benutzung.
7.3. Im gesamten Chalet gilt ein allgemeines Rauchverbot.
Bei Zuwiderhandlungen können Ihnen die Reinigungskosten einschließlich einer Ozon-Reinigung zur Entfernung jeglicher Geruchsrückstände in Rechnung gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche Reinigung mehrere Tausend Euro kosten kann. Sie wäre jedoch erforderlich, da das Naturchalet Allgäu maßgeblich durch den unbeeinträchtigten natürlichen Duft des Holzes definiert ist und hiermit wirbt.
Rauchen ist daher nur im Außenbereich und auf den Terrassen erlaubt.
7.4. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Rauchen im Chalet, Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die Ferienwohnung verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei bei Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmen Hubert Müller.
8. Gebrauchsüberlassung an Dritte
8.1. Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter und die von ihm bei Abschluss der Buchung namentlich genannten Mitreisenden. Das Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken (Urlaubs- und Erholungsdomizil) verwendet werden.
8.2. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Mietobjekt einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses an Dritte zu vermieten.
8.3. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt von 70,00 € Euro pro Nacht/Erw., bzw. 35,00 Euro pro Nacht/Ki. zu zahlen. Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmen Hubert Müller hat zudem in diesem Fall das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Zusätzliche Belegungen und auch Zusatzbetten sind aber im Einzelfall gegen Kostenerstattung möglich, wenn dies mit dem Vermieter nach Vertragsschluss schriftlich oder vor Ort mündlich vereinbart wird.
9. Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Naturchalet Allgäu nicht erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmen Hubert Müller untergebracht, so ist dieser berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine zusätzlich Reingungspauschale i. H v. 120,00 Euro sowie eine Gebühr von 70,00 Euro pro Tag und Tier in Rechnung zu stellen.
10. Reiserücktritt
Wir obliegen den Rechten und Pflichten des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Im Falle einer Stornierung oder vorzeitiger Abreise wird die Ausfallzeit mit 90 % des Reisepreises berechnet, falls die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden kann. Sollten wir die Unterkunft nach Ihrer Stornierung weitervermieten können, entfallen die Stornokosten in entsprechender Höhe. In diesem Fall berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Übernachtungspreises, mindestens aber 50 EUR. Sofern die Buchung über Internet-Portale erfolgt, gelten die dort hinterlegten Stornobedingungen
Für den Fall einer unerwarteten Stornierung empfehlen wir den Abschluss der ERGO-Storno-Versicherung.
11. Rücktritt durch den Vermieter
11.1. Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie anderer nicht vom Vermieter zu vertretenden Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
11.2. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der bereits bezahlten Beträge. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
11.3. Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vermieter dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht in diesem Fall nicht.
11.3. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann in begründeten Fällen nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.
12. Haftung des Mieters
12.1. Der Mieter haftet für jegliche von ihm verursachte Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und der Ausstattung. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel, die auch einen Austausch der Schließanlage erforderlich machen können.
12.2. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
13. Haftung des Vermieters, Mängel des Mietobjektes
13.1. Das Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmen Hubert Müller haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts.
13.2. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen der Wasser- oder Stromversorgung, bedingt durch die Versorger, sowie für Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
13.3. Die Behebung von anderweitigen Mängeln, die der Vermieter zu vertreten hat, erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Bei einer Störung der Heizungsanlage beträgt dieser 2 Werktage.
13.4. Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
13.5. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
13.6. Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
13.6.1. Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.6.2. Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
13.6.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
13.6.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
14. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs
Der Vermieter unterhält im Chalet einen Internetzugang (LAN und WLAN). Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des Internets zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des Internetzugangs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit das Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmen Hubert Müller deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über den Internetzugang zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).
14.1. Zugangsdaten
Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
14.2. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das LAN und das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglichen, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internetzugangs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmen Hubert Müller weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des Internetzugangs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
15. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
15.1. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung die Dachfenster und Türen geschlossen zu halten. Die weiteren Fenster dürfen angekippt sein.
15.2. Die Dachfenster sind bei Regen, Schneefall oder Hagel geschlossen zu halten.
15.3. Der Gast haftet für Schäden, die durch nicht geschlossene Dachfenster, Fenster und Türen eintreten.
15.4. Unser hauseigener Parkplatz bietet 2 Stellplätze auf Ebene des Erdgeschosses unmittelbar im Zugangsbereich zum Chalet. Weiter Stellplätze befinden sich im Bereich des Untergeschosses. Bitte achten Sie darauf, dass keine Fahrzeuge die Ausfahrt aus den Garagen behindern.
15.5. Das Chalet wird zum Berghang hin und nach unten hin mit Hang-Stützmauern aus großen Natursteinen abgegrenzt. Es grenzt darüber hinaus ohne weitere Hindernisse direkt an den Bergwald und an die wilde Natur an. Es wird darauf hingewiesen, dass das Klettern an den Stützmauern nicht erlaubt ist und das Betreten des Naturraums mit den bekannten Gefahren verbunden ist und auf eigene Gefahr erfolgt. Eltern haften für ihre Kinder.
15.6. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet gleichwohl für ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
15.7. Die im Chalet angebrachten Sicherheitshinweise und die ausgelegten Betriebsanleitungen sind zu beachten.
15.8. Das Ferienimmobilien-Vermietungsunternehmen Hubert Müller hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Chalet, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Wir werden den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
16. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
17. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Sonthofen zuständig.
18. Alternative Streitbeilegung
18.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
18.2. Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.